Auf die Beschwerde des Antragstellers wird Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 22.11.2019 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahrens wird abgesehen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden im Übrigen gegeneinander aufgehoben.
Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 5.000,-- €
I)
Der Antragsteller wendet sich mit der Kostenbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, ihm nach Antragsrücknahme die Kosten des gegen die Kindesmutter gerichteten Umgangsverfahrens bezüglich der Kinder A... und B... aufzuerlegen.
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