1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus vom 07.09.2020 - Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die in dem Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ergangene Kostenentscheidung.
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