I. Die Parteien streiten noch um die Kosten aus einem Scheidungsverbundverfahren.
Im Scheidungsverfahren der Parteien hatte der Antragsgegner einen Stufenantrag auf Ehegattenunterhalt erhoben. Nachdem die Parteien den Auskunftsanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, bezifferte der Antragsgegner den Zahlungsantrag zunächst, nahm ihn später aber zurück. Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien geschieden, den Versorgungsausgleich ausgesetzt und die Kosten der Ehesache dem Antragsgegner zu 80 % sowie der Antragstellerin zu 20 % auferlegt.
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