Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die Eheleute Sebastian und Anne Beckmann waren Geschäftsleute, nun sind sie mit Mitte 50 schon Privatiers. Ihre gut gehende Firma hatten sie gegen eine Einmalzahlung verkauft, sie wohnen mietfrei in ihrer Villa. Sie leben von Entnahmen aus ihrem Millionenvermögen. Frau Beckmanns Mutter kommt ins Heim. Anne Beckmann ist das einzige Kind. Muss sie Elternunterhalt zahlen?

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Wie hoch sind die steuerlichen Einkünfte der Anne Beckmann?

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Nach altem Recht (bis 2019 einschließlich) wäre geprüft worden, ob das Vermögen eine angemessene Altersversorgung ist.

So wie der Fall gebildet ist, hätte sich ergeben, dass das Vermögen höher ist als der Lebensstandard mal Lebenserwartung. Deshalb wäre Anne Beckmann zu Elternunterhalt herangezogen worden.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) aber führt dazu, dass Anne Beckmann trotz ausreichender eigener Rücklagen deshalb keinen Elternunterhalt schuldet, weil ihre steuerlichen Einkünfte unter 100.000 Euro liegen. Es wird daher nicht einmal zu einer Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger über die Höhe ihres Vermögens kommen (siehe Kapitel 4.A.5.1).