Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Mandantin Britta Holm ist ein Scheidungskind. Ihr Vater verließ die Mutter schon in der Schwangerschaft. Sie kann mit Unterlagen ihrer Mutter nachweisen, dass der Vater sich seiner Unterhaltspflicht absichtlich entzogen hatte, er tauchte regelmäßig im Ausland unter und lebte dort auf großem Fuß. Es gibt eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung. Wenn er mal nach Deutschland kam, endete dies mit Gewaltschutzverfahren gegen ihn und Kontaktverboten gegenüber der Tochter, weil er sich nicht benehmen konnte.

Die Mutter sorgte gleichwohl für eine gute Kindheit, so dass Frau Holm heute gut verdienende Pharmareferentin ist.

Der Vater leidet im Alter von 55 unter den Folgen eines Unfalls bei einem illegalen Autorennen und wohnt in einem Pflegeheim.

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Sind Verwirkungsgründe denkbar?

Lebenssachverhalt, der auf Verwirkung hinweist, umfassend ermitteln

Beweisfragen, ggf. Zeugenerklärungen schriftlich geben lassen

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Unbillige zur Verwirkung führende Härte

Hier könnte eine Kürzung oder ein Wegfall eines eventuell bestehenden Anspruchs auf Elternunterhalt in Betracht kommen. Voraussetzung für eine Verwirkung wegen unbilliger Härte ist ein schuldhaftes Fehlverhalten des bedürftigen Elternteils.

Praxistipp