Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Oma Olga Bruns war immer schon großzügig. Zu Weihnachten steckte sie all ihren Verwandten gern große Scheine in Umschläge. Zwei Jahre bevor Frau Bruns unerwartet ins Altenheim musste, hatte sie "mit warmen Händen verteilt": Enkel Eberhard bekam 10.000 Euro für eine Weltreise zwischen Abitur und Studium. Nichte Nicole durfte sich auf Omas Kosten für 15.000 Euro ein neues Auto aussuchen, das aber inzwischen einen Totalschaden erlitten hat. Tochter Traudel bekam 30.000 Euro, um sich ihre Traumeinbauküche zu kaufen. Ihr Mandant Martin hatte für sein Geschenk von 20.000 Euro nicht direkt Verwendung und zahlte es in einen Sparvertrag ein. Oma Olga hatte nie damit gerechnet, dass ihre Rente einmal nicht mehr für ihre sparsamen Bedürfnisse reichen würde - nun muss sie einen Sozialhilfeantrag stellen, weil auch ihr letzter Notgroschen bereits in die Heimkosten geflossen ist.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre durch den bedürftigen Elternteil (an Mandanten und an andere) ermitteln

Anstandsschenkungen zu wiederkehrenden Gelegenheiten (Geburtstag, Weihnachten) können unberücksichtigt bleiben

statistische Lebenserwartung des Elternteils x Bedürftigkeit ins Verhältnis zur Schenkungshöhe setzen

Entreicherungseinwand prüfen

Prüfen, ob durch Herausgabe des Geschenks der eigene Unterhalt gefährdet wäre