Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt

Autor: Dimmler

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Dankwart Decker (Mandatssituation 4.7) ist inzwischen von Zarah Fuchs rechtskräftig geschieden. Das Haus ist verkauft, Dankwart wohnt zur Miete. Er hat sich des Trosts seiner Kollegin Heidi Glockner bedient, um über die Trennung und Scheidung von Zarah hinwegzukommen. Hieraus ist der Sohn Justus-Finley hervorgegangen, woraufhin Heidi und Dankwart geheiratet haben. Heidi ist aufgrund der Betreuung des Neugeborenen nicht berufstätig.

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Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen mehrerer Ehegatten

Zusätzlich zu den Prüfschritten und Informationen, die in den vorstehenden Mandatssituationen aufgeführt sind, ist beim Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen mehrerer Ehegatten noch Folgendes zu beachten bzw. zu ermitteln:

Spezielle Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 25.01.2011 - 1 BvR 918/10, FamRZ 2011, 437; BGH, Urt. v. 07.12.2011 - XII ZR 151/09, FamRZ 2012, 281, sowie BGH, Beschl. v. 15.05.2019 - XII ZB 357/18, FamRZ 2019, 1234 !

Einkommen des Pflichtigen, und zwar ggf. sowohl mit Splittingvorteil als auch ohne Splittingvorteil (Grundtabelle)

Einkommen der geschiedenen Ehefrau

Einkommen der neuen Ehefrau

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Bisherige Drittelmethode verfassungswidrig