OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 21.10.2021
3 M 134/21
Normen:
IfSG § 20 Abs. 8;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 107
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 02.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 65/21

Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für minderjähriges Schulkind durch behördliche Anordnung gegenüber beiden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.10.2021 - Aktenzeichen 3 M 134/21

DRsp Nr. 2021/16851

Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für minderjähriges Schulkind durch behördliche Anordnung gegenüber beiden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen

1. Für die Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für ein minderjähriges Schulkind (8 Jahre alt) bedarf es einer behördlichen Anordnung gegenüber beiden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen.2. Ein (ebenfalls) sorgeberechtigter Elternteil ist im Hinblick auf die ausschließlich dem anderen sorgeberechtigten Elternteil gegenüber erlassene behördliche Vorlageanordnung nicht nach § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt.3. Einer Anordnung zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für ein minderjähriges Schulkind wohnt nicht ohne Weiteres die besondere Dringlichkeit ihrer sofortigen Vollziehung inne.

Tenor

Die Beschwerden gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 2. Juni 2021 werden zurückgewiesen.