Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns
BGH, vom 02.11.1966 - Aktenzeichen IV ZR 229/65
DRsp Nr. 1994/6035
Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns
Die Berechnung des Zugewinns erfolgt auch dann nach dem Stande des Endvermögens bei Erhebung der Klage, wenn die Klage abgewiesen oder zurückgenommen und die Ehe auf eine Widerklage geschieden wird.