Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 4. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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