KG - Beschluss vom 28.05.2020
19 WF 40/20
Normen:
BGB § 1383;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 14.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 4554/14

Maßstäbe für die Berechnung des Abfindungsanspruchs gem. § 1383 BGB

KG, Beschluss vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 19 WF 40/20

DRsp Nr. 2020/15029

Maßstäbe für die Berechnung des Abfindungsanspruchs gem. § 1383 BGB

Der Wert des Anspruchs aus § 1383 BGB ist nach dem Interesse des betreffenden Ehegatten an der Sachabfindung und nicht nach dem Wert der Sache selbst zu bemessen.

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Verfahrenswertschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 14.01.2020 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1383;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde, die die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin im Hinblick auf den Teilabhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 10.02.2020 nur noch nach Maßgabe des Schriftsatzes vom 27.04.2020 aufrecht erhält, hat keinen Erfolg.