OLG Zweibrücken - Urteil vom 22.12.2006
2 UF 41/06
Normen:
HaagÜbk Art. 8 ; Griechisches ZGB Art. 1400 ff. ; Griechisches ZGB Art. 1442 ff. ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1559
OLGReport-Zweibrücken 2007, 241
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a. Rhein, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen F 272/04

Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich nach griechischem Recht

OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.12.2006 - Aktenzeichen 2 UF 41/06

DRsp Nr. 2007/7332

Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich nach griechischem Recht

»1. Wird ein Zugewinnausgleichsanspruch nach griechischem Recht auf die Scheidung der Ehe gestützt (Art. 1400 Abs. 1 ZGB), so ist als Stichtag für die Berechnung des Anspruchs der Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils maßgebend. Eine Geltendmachung im Rahmen des Scheidungsverbundes nach deutschem Recht ist dann nur für den Fall zulässig, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nach griechischem Recht zugleich auf eine mehr als drei Jahre bestehende Trennungszeit gestützt werden kann (Art. 1400 Abs. 2 ZGB). 2. Zu den Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts und Zugewinnausgleichs nach griechischem Recht.«

Normenkette:

HaagÜbk Art. 8 ; Griechisches ZGB Art. 1400 ff. ; Griechisches ZGB Art. 1442 ff. ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien (Antragstellerin geboren am ... und Antragsgegner geboren am ...) haben am ... in der griechisch-orthodoxen Kirchengemeinde in M... die Ehe geschlossen. Sie sind griechische Staatsangehörige und leben bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Ihre drei gemeinsamen Kinder sind volljährig und wirtschaftlich selbständig.