OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.08.2020
15 UF 40/18
Normen:
BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Potsdam, vom 19.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 106/17

Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen Söhnen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2020 - Aktenzeichen 15 UF 40/18

DRsp Nr. 2020/13237

Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen Söhnen

Der Umgang des Vaters mit seinen drei minderjährigen, 12, 14 und 15 Jahre alten Söhnen ist befristet auszuschließen, wenn diese sich gegen einen - auch nur begleiteten - Umgang ausgesprochen haben.

Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 19. Januar 2018 - 42 F 106/17 - abgeändert.

Der Umgang des Vaters mit seinen Söhnen A..., C... und J... wird befristet bis zum 31. Juli 2022 ausgeschlossen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Eltern je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe:

I.

In dem Verfahren streiten die Eltern über den Umgang des Vaters mit den drei gemeinsamen minderjährigen Söhnen. Das Amtsgericht hat begleiteten Umgang an jedem Mittwoch in der Zeit ab 17:00 Uhr für die Dauer von 3 Stunden angeordnet und im Übrigen den persönlichen Umgang für die Dauer von acht Monaten ausgeschlossen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Vaters, mit der er zuletzt die Einrichtung einer Umgangspflegschaft zur Durchsetzung der vom Amtsgericht angeordneten Umgänge erstrebt. Die Mutter meint, der Umgang müsse weiterhin ausgesetzt bleiben.