OLG Hamm, vom 12.03.1991 - Aktenzeichen 1 UF 471/90
DRsp Nr. 1992/8651
b. Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für die (abändernde) Regelung der elterlichen Sorge für ein Kind getrennt lebender türkischer Eltern mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland;c. möglicher Wegfall der Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel des Kindes während des anhängigen Verfahrens, u.U. auch im Falle der Entführung (hier: in die Türkei).