OLG Hamm vom 26.08.1985
4 UF 178/85
Normen:
BGB § 1570 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)151b
FamRZ 1986, 360

OLG Hamm - 26.08.1985 (4 UF 178/85) - DRsp Nr. 1992/9022

OLG Hamm, vom 26.08.1985 - Aktenzeichen 4 UF 178/85

DRsp Nr. 1992/9022

Mögliche Zumutbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung der Mutter eines bei Arbeitsaufnahme 12jährigen Kindes, wenn die Betreuung und Versorgung des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Normenkette:

BGB § 1570 ;

Die Kl. hatte unmittelbar nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien eine Vollzeitbeschäftigung angetreten, obwohl der von ihr zu betreuende Sohn erst 12 Jahre alt war. Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit deckten ihre Unterhaltsansprüche nach den ehelichen Lebensverhältnissen voll ab. Der Senat hat im Rahmen eines Prozeßkostenhilfeverfahrens darüber zu entscheiden, ob die Kl. einen Anspruch aus § 1572 BGB deswegen geltendmachen kann, weil ihr im maßgeblichen Einsatzzeitpunkt ein Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB zugestanden hätte.