OLG Hamm - Beschluß vom 17.12.1992
2 UF 271/92
Normen:
BGB § 1634 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 57
NJW-RR 1993, 1095

OLG Hamm - Beschluß vom 17.12.1992 (2 UF 271/92) - DRsp Nr. 1994/10357

OLG Hamm, Beschluß vom 17.12.1992 - Aktenzeichen 2 UF 271/92

DRsp Nr. 1994/10357

Ausschluß ("Aussetzung") des Umgangsrechts: a. Soweit das Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ablehnt, ist es Aufgabe des Familiengerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen. Dabei sind der Wille des Kindes im Rahmen seines wohlverstandenen Interesses und das Interesse des um die Regelung nachsuchenden Elternteils gegeneinander abzuwägen.