1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 30. März 2011, Az.
Der Antragsteller hat das Recht und die Pflicht mit den Zwillingen E. und F., geb. am 11. August 2005, wie folgt Umgang zu pflegen:
a) Wochenendumgang:
jeweils 14-tägig am Wochenende von Samstag 10:30 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr, erstmals am Wochenende vom 17./18. September 2011,
b) Ferienumgang:
- in den bayerischen Sommerferien 2011 vom 30. Juli 2011 10:30 Uhr bis 19. August, 19:30 Uhr,
- jeweils 2-jährig in den bayerischen Herbstferien von Samstag nach dem letzten Schultag 10:30 Uhr bis Samstag vor dem Schulbeginn 19:30 Uhr, erstmals im Jahr 2011,
- jeweils 2-jährig in den bayerischen Weihnachtsferien am 24. Dezember von 10:30 Uhr bis 21:00 Uhr, erstmals im Jahr 2012,
- jeweils 2-jährig in den bayerischen Weihnachtsferien vom 26. Dezember 10:30 Uhr bis 1.1 des nächsten Jahres 19:30 Uhr, erstmals in den Weihnachtsferien 2011/2012,
- jeweils 2-jährig in den bayerischen Weihnachtsferien vom 2.1. 10:30 bis 6.1. 18:00 Uhr, erstmals in den Weihnachtsferien 2012/2013,
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