OLG Zweibrücken - 23.10.1985 (2 U 3/85) - DRsp Nr. 1994/13712
OLG Zweibrücken, vom 23.10.1985 - Aktenzeichen 2 U 3/85
DRsp Nr. 1994/13712
Führen Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ein von einem Ehegatten begründetes Sparkassenkonto nach der Eheschließung wirtschaftlich gemeinsam weiter, so kann nach der Scheidung der Ehe der andere Ehegatte bezüglich dieses Sparkassenguthabens nicht die Auseinandersetzung nach Gemeinschaftsrecht verlangen; er muß sich vielmehr auf den Zugewinnausgleich verweisen lassen.