Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Mai 2017 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
A.
Die Ehefrau (im Folgenden: Antragstellerin) begehrt die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung eines kroatischen Scheidungsurteils nicht erfüllt sind.
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