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Der im November 1976 geborene Kläger ist Sohn der 1948 geborenen S N (N) und lebte mit dieser und deren Lebenspartner P (P) von Dezember 1987 bis 1994 in einem gemeinsamen Haushalt. Am 9. März 1994 verlor P durch eine Gewalttat das Leben. Der Täter, ein Amokschütze, tötete sich unmittelbar nach der Tat selbst. P hatte im März 1994 ein monatliches Bruttoeinkommen von 9.600,- DM, N. nur ein solches von etwa 3.600,- DM. Im April 1994 machte der Kläger beim Beklagten geltend, er sei Pflegekind des P und beantragte deswegen Waisenrente. Mit Bescheid vom 15. März 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Juni 1995 lehnte der Beklagte den Antrag ab.
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