OLG Karlsruhe - Beschluß vom 22.04.1998
2 WF 37/98
Normen:
ZPO § 117, § 127 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 305
NJW-RR 1999, 578
OLGReport-Karlsruhe 1999, 38

PKH; Bewilligungszeitpunkt

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen 2 WF 37/98

DRsp Nr. 1998/17030

PKH; Bewilligungszeitpunkt

»Ist ein PKH-Gesuch vor Ende der Instanz gestellt und werden die zur Prüfung der persönlichen Verhältnisse notwendigen Unterlagen erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgereicht, ist gleichwohl noch nachträglich PKH zu bewilligen, wenn das Amtsgericht die Nachreichung weder gerügt noch sie befristet und damit - auch konkludent - einen Vertrauenstatbestand für den PKH-Gesuchsteller geschaffen hat.«

Normenkette:

ZPO § 117, § 127 Abs. 2 S. 2;

Gründe: