OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen 2 WF 37/98
DRsp Nr. 1998/17030
PKH; Bewilligungszeitpunkt
»Ist ein PKH-Gesuch vor Ende der Instanz gestellt und werden die zur Prüfung der persönlichen Verhältnisse notwendigen Unterlagen erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgereicht, ist gleichwohl noch nachträglich PKH zu bewilligen, wenn das Amtsgericht die Nachreichung weder gerügt noch sie befristet und damit - auch konkludent - einen Vertrauenstatbestand für den PKH-Gesuchsteller geschaffen hat.«