I. Die seit 3. April 1996 volljährige Klägerin ist die Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe mit der Kindesmutter, in deren Haushalt die Klägerin lebt.
Unter dem 13. Februar 1992 hatte sich der Beklagte in einem mit der Kindesmutter vor dem Saarländischen Oberlandesgericht geschlossenen Prozeßvergleich - 6 UF 161/90 - u.a. (Ziffer 1) verpflichtet, für die damals noch minderjährige Klägerin monatlichen Unterhalt von 750,-- DM zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|