Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 31.07.2017, Aktenzeichen
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
2.Der Verfahrenswert wird auf 4.689,00 € festgesetzt.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
III.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.400,00 € festgesetzt.
I.
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