Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
BGH, Beschluß vom 04.11.1998 - Aktenzeichen XII ZB 87/98
DRsp Nr. 1999/58
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Der Wert der Beschwer bemißt sich, bei einer Verurteilung des Beklagten zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit einer von ihm erteilten Auskunft bemißt sich an dem Interesse des Beklagten die Auskunft nicht zu erteilen. Dieses Interesse, die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben zu müssen, richtet sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der ihm im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärung entsteht.