OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.06.1995 - Aktenzeichen 10 WF 141/94
DRsp Nr. 2005/13323
Rechtsnatur einer Gegenvorstellung
Im Prozesskostenhilfeverfahren kann eine Gegenvorstellung gegen die Prozesskostenhilfe versagende Beschwerdeentscheidung gegeben sein, da die Beschwerdenentscheidung nicht anfechtbar ist. Voraussetzung ist allerdings ein grobes prozessuales Unrecht oder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.