Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 24.08.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kindesvater zur Last.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten haben in einem umfangreichen Verfahren vor dem Amtsgericht Recklinghausen -
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