OLG Hamm - Urteil vom 09.10.1992 (5 UF 306/91) - DRsp Nr. 1994/10385
OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1992 - Aktenzeichen 5 UF 306/91
DRsp Nr. 1994/10385
Scheidung und Kindesunterhalt nach polnischem Recht:a. Voraussetzung der Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft zwischen den polnischen Eheleuten bei beantragter Scheidung ohne Schuldanspruch.b. Berechnung des Unterhalts für das mit der Mutter in Polen lebende Kind nach polnischem Recht unter Eingruppierung in die einschlägige Stufe der Hammer Leitlinien, angepaßt an den polnischen Bedarf.