OLG Zweibrücken - Urteil vom 25.11.1997 (5 UF 122/96) - DRsp Nr. 1999/1415
OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.11.1997 - Aktenzeichen 5 UF 122/96
DRsp Nr. 1999/1415
Selbst wenn ein gerichtlich ordnungsgemäß protokollierter Vergleich einen unbestimmten Inhalt hat und deswegen nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein kann, wird durch diesen Vergleich, sofern er sich auf den gesamten Streitstoff bezieht, der Prozeß beendet. In einem derartigen Fall muß, sofern der Streit der Parteien wegen der Unbestimmtheit des Vergleichs nicht geklärt ist, der Streit der Parteien in einem neuen Rechtsstreit geklärt werden.