OLG Celle - Beschluß vom 20.10.1994 (19 UF 134/94) - DRsp Nr. 1995/6692
OLG Celle, Beschluß vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 19 UF 134/94
DRsp Nr. 1995/6692
Selbst wenn Kinder widerrechtlich i.S.d. Art. 3 HKiEntÜ zurückgehalten werden, ist ihre Rückgabe nach Art. 13 Abs. 2 HKiEntÜ abzulehnen, wenn die Kinder sich der Rückführung widersetzen. Haben die Kinder ein Alter und eine Reife erreicht, angesichts dessen es angebracht erscheint, ihre Meinung zu berücksichtigen, ist ihr Wille bei der Prüfung eines Rückführungsantrags beachtlich. Eine feste Altersgrenze, vor deren Erreichen die Berücksichtigung des Kindeswillens ausgeschlossen ist, existiert nicht.