Mandatssituation 11.9: Der Schwiegervater verlangt Schenkung vom Schwiegersohn zurück

Autor: Renz

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Zu Ihnen kommt der empörte Rentner Rüstig: Dessen Schwiegersohn Franz Fertig, ein stadtbekannter Filou, wie sich seit der Trennung und rechtskräftigen Scheidung im Jahr 2009 von der Tochter des Rentners, Tina, herausgestellt hatte, hatte im Rahmen des als Folgesache geführten Zugewinnausgleichsverfahrens lediglich 100.000 Euro an Tina bezahlen müssen, und dies, obwohl Rentner Rüstig seinem Schwiegersohn nach der Eheschließung 200.000 Euro zum Erwerb einer Eigentumswohnung, in welcher das junge Eheglück wohnen sollte, überwiesen hatte.

Der findige Herr Rüstig, der mittlerweile aufgrund seines Rentnerdaseins viel Zeit hat, hat aus der Zeitung von der Rechtsprechung des BGH erfahren, wonach Schwiegereltern ihre Schenkungen zurückfordern können. Er fragt nun an, ob er denn die übrigen 100.000 Euro nunmehr zurückerstreiten könne.

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Welche Informationen benötigen Sie als Anwalt von Herrn Rüstig und was ist zu tun?

Wichtig ist zunächst die Beantwortung der Frage, wie lange die Ehe gedauert hat, d.h., wann die Ehe geschlossen und wann sie beendet wurde.

Zu berechnen ist der Ausgleichsanspruch, den der Rentner Rüstig grundsätzlich gegen seinen Schwiegersohn Franz Fertig hätte.

Sodann ist der Zugewinnausgleichsanspruch, der Tina gegen Franz zustand, zu beziffern.