EuGH - Urteil vom 12.06.2012
Rs. C-611/10
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BFH, vom 21.10.2010

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird

EuGH, Urteil vom 12.06.2012 - Aktenzeichen Rs. C-611/10 - Aktenzeichen Rs. C-612/10

DRsp Nr. 2012/11166

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird