BGH - Urteil vom 29.10.2020
IX ZR 264/19
Normen:
RVG § 15 Abs. 1; RVG § 15 Abs. 2; RVG -VV Nr. 2300;
Fundstellen:
AnwBl 2021, 47
FamRB 2021, 107
FamRZ 2021, 133
MDR 2021, 61
WM 2022, 139
Vorinstanzen:
AG Pforzheim, vom 15.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 C 148/18
LG Karlsruhe, vom 23.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 20 S 15/19

Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit durch Führen von Verhandlungen außergerichtlich mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Ehepartners; Beauftragung des Rechtsanwalts vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung der Scheidung

BGH, Urteil vom 29.10.2020 - Aktenzeichen IX ZR 264/19

DRsp Nr. 2020/17191

Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit durch Führen von Verhandlungen außergerichtlich mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Ehepartners; Beauftragung des Rechtsanwalts vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung der Scheidung

Wird der Rechtsanwalt vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung, sich scheiden zu lassen, beauftragt, ihn gegenüber seinem Ehepartner wegen der finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung außergerichtlich zu vertreten und mit ihm eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, kann er in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig sein, wenn er außergerichtlich Verhandlungen mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Ehepartners führt.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil der Zivilkammer XX des Landgerichts Karlsruhe vom 23. Oktober 2019 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 2.421,10 € festgesetzt.

Normenkette:

RVG § 15 Abs. 1; RVG § 15 Abs. 2; RVG -VV Nr. 2300;

Tatbestand