I. Das Amtsgericht bestellte am 8.7.1996 einen Dipl.-Kaufmann, den Beschwerdeführer, zum Betreuer des Betroffenen. Der Betroffene, bei dem eine schizophrene Psychose vorliegt, ist in der Vergangenheit mehrfach straffällig und auch gewalttätig gegenüber früheren Betreuern geworden. Als Aufgabenkreis bestimmte das Amtsgericht Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich Entscheidung über eine Unterbringung und Vermögensverwaltung. Mit Beschluß vom 16.1.1998 wurde der Aufgabenkreis auf Vertretung in strafrechtlichen Belangen erweitert.
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