Autor: Kottke |
Die Mandantin berichtet, dass ihr Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, vor zwei Wochen verstorben sei. Ein Testament oder Erbvertrag wurde von keinem Ehegatten errichtet. Die Eheleute haben aber vor einem Jahr durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Grund hierfür war die Trennung der Eheleute. Die Ehefrau ist vor über drei Jahren mit den gemeinsamen Kindern aus der ehemaligen Ehewohnung ausgezogen. Die Ehefrau erhält einen monatlichen Getrenntlebensunterhalt i.H.v. 1.000 Euro. Die Mandantin möchte wissen, ob und wenn ja, in welchem Umfang sie ihren von ihr getrenntlebenden Mann beerbt hat. Ferner will sie wissen, ob sie weiterhin unterhaltsrechtliche Ansprüche geltend machen kann.
Siehe Mandatssituation 16.1.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|