BayObLG - 01.06.1988 (BReg 1 a Z 4/89) - DRsp Nr. 1994/7311
BayObLG, vom 01.06.1988 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 4/89
DRsp Nr. 1994/7311
Um die Frage zu beantworten, ob die Ehelichkeit eines Kindes angefochten werden soll, darf die elterliche Sorge nur im Einzelfall entzogen und ein Pfleger bestellt werden, wenn feststeht, daß zwischen dem Kind und dem Personensorgeberechtigten ein erheblicher Interessengegensatz besteht.