I.
Der 46 Jahre alte Betroffene ist mehrfach wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestraft. Zuletzt wurde er am 5.2.1999 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt; Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Das Restdrittel der Strafe ist seit 17.4.2001 zur Bewährung ausgesetzt; der Betroffene steht unter Führungsaufsicht.
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