I.
Der Beteiligte zu 3. und seine Ehefrau sind die Pflegeeltern des am 27.08.1992 geborenen, aus Afghanistan stammenden Kindes G, das am 19.09.1999 von dem Beteiligten zu 2. -einer Hilfsorganisation zur ärztlichen Betreuung von Kindern in Kriegs- und Krisengebieten- zur medizinischen Versorgung und Behandlung einer schweren und in ihren Auswirkungen lebensbedrohenden Beinverletzung (chronische Tibia-Osteomyelitis = Knochenentzündung des rechten Schienbeins) nach Deutschland geholt und hier in ein Krankenhaus in T/Thüringen verbracht wurde, in dem die Ehefrau des Beteiligten zu 3. zum damaligen Zeitpunkt als Krankenschwester tätig war.
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