Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners vom 17.09.2012 wird der am 03.09.2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg betreffend den Verfahrenswert - 31 F 246/11 - teilweise abgeändert und dahin neu gefasst, dass der Verfahrenswert insgesamt auf 5.155 EUR festgesetzt wird, davon 4.155 EUR für das Scheidungsverfahren und 1.000 EUR für das Versorgungsausgleichsverfahren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|