I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft - mittelbar - die Verfassungsmäßigkeit des § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Art. 1 Nr. 11 des Steueränderungsgesetzes 1979 vom 30. November 1978 (BGBl. I S. 1849) - EStG 1979.
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