BVerfG - Beschluss vom 05.12.2008
1 BvR 746/08
Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
KG Berlin, vom 06.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 UF 75/07
AG Tempelhof-Kreuzberg, vom 09.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 124 F 7952/06

Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils

BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 746/08

DRsp Nr. 2009/1935

Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils

1. Ein (befristeter) Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils verletzt diesen schon dann in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, wenn sich das Gericht eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht verschafft hat. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn das Gericht eine persönliche Anhörung des betroffenen Kindes unterlassen hat, obwohl sie erforderlich gewesen ist und schwerwiegende Gründe gegen eine solche Anhörung nicht dargelegt sind. 2. Im Übrigen widerspricht es dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn das Gericht eine beantragte begleitete Umgangsanbahnung und die Einrichtung einer Umgangspflegschaft vor einem Ausschluss des Umgangs nicht erwogen hat.

Tenor: