I. Das Landgericht hat mit Beschluß vom 7.7.1996 Rechtsanwalt R. für ein Beschwerdeverfahren zum Verfahrenspfleger bestellt. Nach Abschluß des Beschwerdeverfahrens hat der Verfahrenspfleger beantragt, folgende Vergütung festzusetzen:
Gebühr für 8 Stunden `a 100, 00 DM 800, 00 DM
295 Kopien a` 0, 30 DM 88, 50 DM
15 % Mehrwertsteuer 133, 28DM
= Summe 1.021, 78 DM
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|