OLG Oldenburg - Beschluß vom 14.12.1990 (2 W 113/90) - DRsp Nr. 1996/23352
OLG Oldenburg, Beschluß vom 14.12.1990 - Aktenzeichen 2 W 113/90
DRsp Nr. 1996/23352
Verpflichten sich Vertragsparteien unter Verstoß gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz, gegen die Zahlung von 20.000 DM innerhalb von zwei Wochen ein Kind "mit allen notwendigen Papieren zu Adoptionszwecken" aus Manila (Philippinen) in die Bundesrepublik zu holen, so scheitert die Rückforderung des bereits gezahlten Geldes bei Mißlingen der Vermittlung daran, daß die Parteien zumindest leichtfertig gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt haben, § 817 Satz 2 BGB.