OLG Köln - Beschluß vom 23.12.1997
16 Wx 294/97
Normen:
FGG § 18 ; ZPO § 575 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 118

Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung

OLG Köln, Beschluß vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 294/97

DRsp Nr. 1998/4463

Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung

»Nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung an die Vorinstanz ist dem nunmehr erneut mit der Sache befaßten Gericht eine dem Beschwerdeführer ungünstigere Entscheidung versperrt, wenn nicht der Beschwerdegegner seinerseits ebenfalls erfolgreich Anschlußbeschwerde eingelegt hatte. Dies gilt auch für eine Entscheidung über die Bemessung der Betreuervergütung.«

Normenkette:

FGG § 18 ; ZPO § 575 ;

Gründe:

I. Mit Beschlüssen vom 05.05.1995 und 23.09.1996 hat das Amtsgericht Köln die aus dem Nachlaßvermögen zu zahlende Betreuervergütung für die Zeit vom 12.11.1992 bis 20.05.1996 auf insgesamt 38.036,25 DM festgesetzt. Gegen beide Beschlüsse hat der Beteiligte zu 2.) Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Nach nochmaliger Prüfung hat das Amtsgericht für die nicht unerheblichen Leistungen des Betreuers einen höheren Stundensatz als angemessen angesehen und deshalb die Betreuervergütung für den genannten Zeitraum auf insgesamt 64.256,25 DM neu bestimmt.