OLG Saarbrücken - Beschluß vom 14.07.1997
6 UF 10/97
Normen:
BGB § 1587b Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 1998, 15
Vorinstanzen:
AG Ottweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 74/95

Versorgungsausgleich bei Erwerb von Versorgungsaussichten als Zeitsoldat und Beamter auf Widerruf

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 14.07.1997 - Aktenzeichen 6 UF 10/97

DRsp Nr. 1997/5606

Versorgungsausgleich bei Erwerb von Versorgungsaussichten als Zeitsoldat und Beamter auf Widerruf

1. Hat der ausgleichspflichtige Ehegatte in der Ehezeit ausschließlich Aussichten auf eine Versorgung als Soldat auf Zeit und als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erworben, ist der Ausgleichsbetrag nach dem Verhältnis der von ihm während der Ehezeit erworben auszugleichenden Versorgungsaussichten anteilsmäßig auf die beiden Versorgungsaussichten aufzuteilen.2. Die Versorgungsaussichten sind jeweils mit dem Wert des Anspruchs auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewerten.

Normenkette:

BGB § 1587b Abs. 2 ;

Gründe:

Die am 25. September 1964 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am 28. Mai 1961 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 30. Oktober 1986 die Ehe geschlossen, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind. Der Scheidungsantrag der Ehefrau wurde dem Ehemann am 3. Juni 1995 zugestellt.