Versorgungsausgleich bei Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versorgungsanrechte eines Ehegatten
OLG München, Beschluss vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 12 UF 949/04
DRsp Nr. 2006/10489
Versorgungsausgleich bei Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versorgungsanrechte eines Ehegatten
Sind ausländische Versorgungsrechte eines der Ehegatten nicht aufklärbar, so ist von einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich abzusehen und den Parteien der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorzubehalten.