OLG München - Beschluss vom 22.12.2004
12 UF 949/04
Normen:
EGBGB Art. 17 Abs. 3 ; VAHRG § 3b Abs. 2 ; BGB § 1587f ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 990

Versorgungsausgleich bei Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versorgungsanrechte eines Ehegatten

OLG München, Beschluss vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 12 UF 949/04

DRsp Nr. 2006/10489

Versorgungsausgleich bei Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versorgungsanrechte eines Ehegatten

Sind ausländische Versorgungsrechte eines der Ehegatten nicht aufklärbar, so ist von einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich abzusehen und den Parteien der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorzubehalten.

Normenkette:

EGBGB Art. 17 Abs. 3 ; VAHRG § 3b Abs. 2 ; BGB § 1587f ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 990