OLG Hamm - Beschluß vom 15.12.1995
12 WF 418/95
Normen:
BGB § 1360a Abs. 4 § 1610 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1433
OLGReport-Hamm 1996, 155

Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse der Eltern im Prozeßkostenhilfeverfahren

OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 12 WF 418/95

DRsp Nr. 1997/605

Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse der Eltern im Prozeßkostenhilfeverfahren

Ob ein volljähriges, bereits seit Jahren verheiratetes Kind noch einen Anspruch auf Leistung eines Prozeßkostenvorschusses gegen seine Eltern hat (hier zur Führung eines Scheidungsverfahrens), ist sehr umstritten. Sein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann daher nicht mit Hinweis auf einen bestehenden Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen die Eltern zurückgewiesen werden.

Normenkette:

BGB § 1360a Abs. 4 § 1610 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 1433
OLGReport-Hamm 1996, 155