OLG München - Beschluss vom 02.06.2015
34 Wx 146/14
Normen:
AEUV Art. 267; FamFG § 107; Art. 1 EUV 1259/2010; Art. 10 EUV 1259/2010;
Fundstellen:
FamRB 2015, 368
FamRZ 2015, 1613
IPRax 2015, 9
NJW 2015, 3264
NJW-Spezial 2015, 678
StAZ 2015, 373
KuR 2015, 224
JZ 2016, 140

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die innerstaatliche Anerkennungsfähigkeit einer vor einem geistlichen Gerichshof in Syrien aufgrund der Scharia ausgesprochenen Privatscheidung

OLG München, Beschluss vom 02.06.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 146/14

DRsp Nr. 2016/15963

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die innerstaatliche Anerkennungsfähigkeit einer vor einem geistlichen Gerichshof in Syrien aufgrund der Scharia ausgesprochenen Privatscheidung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Anwendungsbereich nach Art. 1 Verordnung (EU) Nr.1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) vom 20. Dezember 2010 (ABl EU Nr. L 343 S. 10) auch für die sogenannte Privatscheidung -hier: vor einem geistlichen Gerichtshof in Syrien aufgrund der Scharia - eröffnet?2. Falls die Frage 1 bejaht wird: a) Ist im Fall der Prüfung der innerstaatlichen Anerkennungsfähigkeit einer Ehescheidung auch Art. 10 Verordnung (EU) 1259/2010 (Rom III-VO) anzuwenden?b) Falls die Frage a) bejaht wird: (1) Ist abstrakt auf einen Vergleich abzustellen, wonach das Recht des angerufenen Staates einen Zugang zur Ehescheidung zwar auch dem anderen Ehegatten gewährt, diese aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit aber an andere verfahrensrechtliche und materielle Voraussetzungen knüpft wie an den Zugang des einen Ehegatten, oder