OLG Köln - Urteil vom 11.11.1992 (2 U 61/92) - DRsp Nr. 1995/6648
OLG Köln, Urteil vom 11.11.1992 - Aktenzeichen 2 U 61/92
DRsp Nr. 1995/6648
Will ein Arbeitgeber mit einem Arbeitgeberdarlehen die Schaffung von Wohnraum für seine Arbeitnehmer und deren Familien fördern, kann ein derartiges Darlehen nicht ohne weiteres nach Scheidung der Ehe des Betriebsangehörigen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden, wenn das Darlehen nicht nur dem Betriebsangehörigen sondern auch dessen Ehegatten als Gesamtschuldnern gewährt wurde und das mit dem Arbeitgeberdarlehen errichtete Hausanwesen nach der Scheidung der Ehe dem Ehegatten übertragen wurde, der nicht Betriebsangehöriger war.