OLG Köln - Urteil vom 11.11.1992
2 U 61/92
Normen:
BGB § 607, § 424 ; ZPO § 767, § 797 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 955

OLG Köln - Urteil vom 11.11.1992 (2 U 61/92) - DRsp Nr. 1995/6648

OLG Köln, Urteil vom 11.11.1992 - Aktenzeichen 2 U 61/92

DRsp Nr. 1995/6648

Will ein Arbeitgeber mit einem Arbeitgeberdarlehen die Schaffung von Wohnraum für seine Arbeitnehmer und deren Familien fördern, kann ein derartiges Darlehen nicht ohne weiteres nach Scheidung der Ehe des Betriebsangehörigen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden, wenn das Darlehen nicht nur dem Betriebsangehörigen sondern auch dessen Ehegatten als Gesamtschuldnern gewährt wurde und das mit dem Arbeitgeberdarlehen errichtete Hausanwesen nach der Scheidung der Ehe dem Ehegatten übertragen wurde, der nicht Betriebsangehöriger war.

Normenkette:

BGB § 607, § 424 ; ZPO § 767, § 797 Abs. 4 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 955