Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 16. Dezember 2015 abgeändert.
Dem Vater werden für die drei Kinder L..., Z... und S... V... das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht, öffentliche Hilfen für die Kinder zu beantragen, allein übertragen. Im Übrigen bleibt es bei der gemeinsamen Sorge der Eltern.
Die weitergehenden Anträge der Eltern werden zurückgewiesen.
Dem Vater wird aufgegeben,
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