KG - Beschluss vom 06.09.2018
1 W 88/18
Normen:
GBO § 18; GBO § 19; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 167; BGB § 1896;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 07.03.2018

Wirksamkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers einer Eigentumswohnung zur Belastung mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld durch einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis Veräußerung der Eigentumswohnung

KG, Beschluss vom 06.09.2018 - Aktenzeichen 1 W 88/18

DRsp Nr. 2018/13771

Wirksamkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers einer Eigentumswohnung zur Belastung mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld durch einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Veräußerung der Eigentumswohnung“

Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis “Veräußerung der Eigentumswohnung” kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 18; GBO § 19; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 167; BGB § 1896;

Gründe:

I.